Allgemeine Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen
1. Nutzungserlaubnis
- Die Bogen-Trainingshalle darf nur von Berechtigten benutzt werden, die diese Nutzungsbestimmungen gelesen und durch Aktivieren der Checkbox beim Online-Buchungsvorgang akzeptiert haben.
- Schützen unter 18 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen und erfahrenen Schützen, mindestens aber von einem von uns in den Bogensport eingewiesenen Erwachsenen am Schiessbetrieb teilnehmen.
- Grundsätzlich gilt, dass ein selbständiges Schießen auf dem Gelände erst nach Beherrschung einer grundlegenden Schiesstechnik erlaubt ist.
- Das Anleiten von Personen ist nur durch von uns zertifizierten Trainern erlaubt. Eigenständig durchgeführte Veranstaltungen jedweder Art sind nur auf Anfrage erlaubt und können durch uns zur Durchführung in unserer Bogenhalle auch nicht freigegeben werden!
- Die Halle darf bis 20:00 Uhr genutzt werden, danach nur mit besonderer Erlaubnis und einer Lärmvermeidungsstrategie!
2. Haftung und Versicherung
- Die Nutzung der Bogen-Trainingshalle erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eine Haftung des Betreibers und des Grundstückseigentümers ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Betreiber und der Eigentümer treten für evtl. Schäden der Nutzer nicht ein.
- Jeder Nutzer der Halle muss über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung verfügen. Dies muss nachgewiesen werden.
3. Sicherheit
- Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zwingend einzuhalten!
- Vor Beginn des Schießens trägt sich jeder Nutzer mit Namen, Datum in das ausliegende Trainingshallen-Buch ein.
- Wegen der besonderen Gefährdung dürfen sich Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Halle aufhalten. Die Eltern haften für ihre Kinder.
- Alkohol ist auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Dementsprechend ist auch der Alkoholgenuss vor und während des Schießens untersagt.
- Schützen, die in angetrunkenem Zustand das Gelände betreten, wird das Schießen untersagt.
- Sind bei Ankunft bereits weitere Schützen oder Personen auf dem Gelände, ist besondere Vorsicht beim Schießen erforderlich.
- Es darf nur auf die aufgestellten Ziele in Zielrichtung geschossen werden.
- Vor jedem Schuss hat sich jeder Schütze zu vergewissern, dass die Schiessbahn (auch hinter dem Ziel) frei von Personen und Tieren ist.
- Jeder der nicht schießt, hat sich neben oder hinter dem Schützen aufzuhalten; keiner darf sich vor einen Schützen stellen.
- Der Pfeil darf erst unmittelbar vor dem Schießen auf den Bogen gelegt werden.
- Veränderungen an den Zielen dürfen nur in Absprache mit dem Betreiber vorgenommen werden.
4. Sonstiges
- Das Mitbringen von Haustieren aller Art (insbesondere Hunde) auf das Schießgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Jeder Anwesende ist angehalten, auf Sauberkeit des Geländes zu achten und keinen Müll zu hinterlassen. Nach dem Sport bitten wir um Reinigung des Zielbereiches.
- Das Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude erlaubt.
- Den Anweisungen von Trainern und des Hallenwartes ist Folge zu leisten.
- Die Halle darf nach 20:00 Uhr nur nach Rücksprache mit dem Betreiber der Halle genutzt werden. Es bedarf nach der eventuellen Erlaubnis große Rücksicht auf die Nachbarn. Lärm ist unbedingt zu vermeiden. Das große Rolltor ist geschlossen zu halten, die Türe leise zu schliessen!
5. Behandlung der Ziele
- Es sind ausschließlich Scheiben- und 3D Spitzen erlaubt – Jagdpfeile und andere Spitzen sind verboten.
- Beschädigungen an den Zielen und evtl. auftretende Sicherheitsmängel in der Halle sind umgehend den Verantwortlichen zu melden.
- Die Pfeile sind materialschonend aus den Zielen zu ziehen.
6. Corona-Empfehlung
- Ab Sonntag, den 03. April 2022 werden bayernweit die Corona-Maßnahmen aufgehoben.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass es diesen Virus nicht mehr gibt.
Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand und bitten euch, im Falle von „Unwohlsein, das auf eine Virus-Infektion zurückzuführen ist“ auf den Besuch unserer Bogenhalle zu verzichten.
Es steht den Besuchern frei, eine Mund- und Nasenmaske zu tragen.
Desinfizierungsmaßnahmen und Wahrung von Abständen (soweit es möglich ist!) dürfen gerne weiter „gelebt“ werden. - Die Anzahl der Personen pro Schießbahn regelt sich nach der im Buchungskalender vorgegebenen Personenanzahl und ist ZWINGEND einzuhalten!
Es wird hier noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Regeln zu einem sofortigen Ausschluss vom Schiessbetrieb und Verweis vom Gelände sowie zur Auflösung aller Verträge führt. gez. Michael Fuchs / Andreas Stock